Bürostühle und Schreibtische mit staatlicher Förderung

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten für rückengerechte Alltagshilfen, damit Sie auch nach einer Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdenden Erkrankung wieder weitgehend selbständig und unabhängig leben und arbeiten können.

In diesem Rahmen bietet die Deutsche Rentenversicherung zahlreiche Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben an. Diese Leistungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Hier können Sie prüfen, ob Sie für diese Leistungen berechtigt sind und Sie erfahren, was Sie tun müssen, um diese Leistungen zu erhalten.

Was wird bezuschusst und wie hoch?

Gesundheitsfördernde Büromöbel – vor allem Bürostühle und Sitz-/Steh-Schreibtische
Höhe des Zuschusses:

  • bis 435 ,- € inkl. Mehrwertsteuer für einen ergonomischen sowie orthopädischen Bürodrehstuhl
  • bis 1.200,- € inkl. Mehrwertsteuer für einen elektromotorisch höhenverstellbaren Sitz-/Steh-Schreibtisch

Wer bezuschusst und welche Voraussetzungen gelten?

Nachfolgend aufgeführte Kostenträger bezahlen entweder Zuschüsse oder erstatten die Gesamtkosten für Schreibtische und Bürostühle.

Die Deutsche Rentenversicherung (BfA)

  • für Personen, die 15 Jahre Beitragszeiten nachweisen
  • oder für Personen, bei denen die Arbeitshilfe als medizinische Leistung zur Rehabilitation notwendig ist (Ziel: Erhalt der Arbeitsfähigkeit)

Die Berufsgenossenschaften

  • nach Arbeits- oder Wegeunfall

Die Arbeitsagenturen

  • für Versicherte mit weniger als 15 Beitragsjahren und ohne medizinische Rehabilitation

Bewilligt die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf Arbeitshilfsmittel und haben Sie vor nicht mehr als sechs Monaten an einer Reha teilgenommen, können Sie auch ohne 15 Jahre Beitragszahlung einen Antrag an die BfA stellen.

Das Integrationsamt

  • für Beamte und Studenten

Wichtig: Der Antrag und die Bewilligung müssen vor dem Kauf erfolgen.
Ansonsten besteht kein Anspruch!

Das richtige Vorgehen – Schritt für Schritt

  1. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, besorgen Sie sich bitte zunächst die Antragsunterlagen für berufsfördernde Maßnahmen beim zuständigen Rentenversicherungsträger und füllen Sie sie aus. Mit diesem Link kommen Sie direkt zum Antragsformular. Link: Link zum Antragsformular
  2. Suchen Sie sich Ihre Wunschprodukte auf protremo.com aus. Unsere kompetenten Fachberater unterstützen Sie hierbei gerne.
  3. Zusätzlich benötigen Sie ein ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht aus Ihrer Reha. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, dass Sie Ihren Beruf nur unter Verwendung eines entsprechenden Arbeitshilfsmittels weiter ausüben können. Wichtig ist, dass der Arzt die von Ihnen ausgewählten Produkte mit der genauen Artikelbezeichnung vorschlägt.
  4. Weiter sollten Sie eine möglichst detaillierte Stellenbeschreibung Ihrem Antrag beileigen
  5. Holen Sie sich ein Angebot zu den vorgeschlagenen Produkten bei PROTREMO ein. Wir wissen, was dort wie drin stehen muss und beraten Sie gerne.
  6. Reichen Sie diese Unterlagen bei der BfA ein. Adresse finden Sie auf Ihren Renteninformationsbescheiden.

Die Rentenversicherung leitet Ihren Antrag zur Prüfung weiter an den Medizinischen Dienst. Deren Bescheid über Genehmigung oder Ablehnung leitet die Rentenversicherung dann an Sie weiter.

Bei einem positiven Bescheid kaufen Sie die ausgewählten Produkte bei PROTREMO und reichen die Rechnung bei der BfA ein, die dann die Kosten erstattet. Die Büromöbel gehören dann Ihnen, d.h., bei einem Arbeitsplatzwechsel können Sie diese mitnehmen.